Fragen und Antworten
Vergütung
Die Hanseatische Erbenermittlung GmbH wird stets auf eigenes Kostenrisiko tätig. Das heißt, wir übernehmen sämtliche Kosten und Ausgaben, z.B. für die Rechercheaufwendungen, die Urkundenbeschaffung usw.
Unsere Tätigkeit ist für unsere Auftraggeber (etwa Nachlasspfleger oder Erbengemeinschaften) in jedem Fall kostenlos, auch wenn keine Erben ermittelt werden können. Finden wir einen Erben, so treffen wir mit ihm eine Honorarvereinbarung. Die Höhe des Honorars bewegt sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens und richtet sich nach Komplexität und Aufwand der Recherchen.
Erben, die von der Hanseatischen Erbenermittlung GmbH gefunden wurden, werden von uns auch nach Vertragsunterzeichnung bei allen weiteren anstehenden Aufgaben – bis zur Auszahlung der Anteile – begleitet.
Steuern auf Erbschaften
Auf in Deutschland vererbtes Vermögen eines deutschen Erblassers wird grundsätzlich die deutsche Erbschaftsteuer fällig. Abhängig vom Todesdatum des Erblassers und der Verwandtschaftsbeziehung zwischen Erbe und Erblasser variieren Freibeträge und Steuersätze.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Vergütung der Hanseatischen Erbenermittlung GmbH bei der Berechnung der Erbschaftsteuer steuermindernd anzusetzen ist.
Dauer einer Erbenermittlung
Die Dauer einer Erbenermittlung ergibt sich vorrangig aus der Bearbeitungszeit der zuständigen Behörden und Institutionen und dem in diesem Bereich immer noch üblichen aufwendigen und oft langwierigen Schriftverkehr per Post.
Bevor die Hanseatische Erbenermittlung GmbH Kontakt mit einem Erben aufnimmt, können durchaus mehrere Jahre an Recherchen vorausgegangen sein. Nach Beantragung bis zur Erteilung des Erbscheins können noch einmal mehrere Monate Bearbeitungszeit bei Gericht anfallen.